Diese App hilft ehrenamtlichen Wanderwegewarten, Kontrollgänge und Mängel an Wanderwegen zu dokumentieren und der Gemeinde zu melden. Damit diese Dokumentation als Nachweis taugt, muss festgehalten werden, wer wann wo etwas festgestellt hat. Genau deshalb verarbeitet die App personenbezogene Daten. Hier steht, welche das sind, wozu sie verwendet werden, wer sie zu sehen bekommt und welche Rechte Sie haben.
1. Wer für die Verarbeitung verantwortlich ist
Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
Joachim Ciliox
Elsenanger 3
94505 Bernried/Nby.
Deutschland
E-Mail: info@wanderwegewarte.de
Telefon: 0 99 05 / 707 85 80
An diese Anschrift richten Sie bitte auch alle Fragen und Anliegen zum Datenschutz.
2. Welche Daten die App verarbeitet
a) Ihr Zugang zur App. Beim Einrichten Ihres Zugangs werden Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Name, Ihre Rolle (Wegewart oder Bauamt) und die Gemeinde gespeichert, für die Sie tätig sind. Ihr Passwort wird nicht im Klartext gespeichert, sondern nur als verschlüsselter Prüfwert, der sich nicht zurückrechnen lässt. Bei jeder Anmeldung protokolliert der Anmeldedienst zusätzlich Ihre IP-Adresse und die Kennung Ihres Browsers beziehungsweise Geräts.
b) Ihre Meldungen und Kontrollgänge. Wenn Sie einen Kontrollgang oder einen Mangel erfassen, werden gespeichert:
- der betroffene Wegabschnitt und die Wegnummer,
- bei einem Mangel: die gewählte Kategorie und Ihre Beschreibung in Ihren eigenen Worten,
- der Standort als Koordinaten (Breiten- und Längengrad) samt der vom Gerät gemeldeten Genauigkeit in Metern,
- die Fotos, die Sie aufnehmen, samt einem Prüfwert je Bild. Der Prüfwert ist eine Zahlenfolge, die aus der Bilddatei errechnet wird. Mit ihr lässt sich später belegen, dass das Bild nicht ausgetauscht wurde,
- zwei Zeitpunkte: die Uhrzeit Ihres Geräts bei der Erfassung draußen und die Uhrzeit des Servers, zu der die Meldung eingegangen ist,
- Ihr Name und die Kennung Ihres Zugangs, damit die Meldung Ihnen zugeordnet werden kann.
Bitte beachten Sie: Auf Fotos vom Weg können unbeabsichtigt auch Personen, Fahrzeuge oder Grundstücke Dritter zu sehen sein. Viele Kameras schreiben außerdem eigene Zusatzangaben in die Bilddatei, zum Beispiel den Aufnahmeort und die Aufnahmezeit. Diese Zusatzangaben werden von der App nicht entfernt. Fotografieren Sie deshalb nur, was für die Meldung nötig ist.
c) Beim Aufruf der App. Der Server, der die App ausliefert, verarbeitet technisch bedingt Ihre IP-Adresse, den Zeitpunkt des Aufrufs, die abgerufene Datei und die Kennung Ihres Browsers. Ohne die IP-Adresse kann Ihnen keine Seite zugestellt werden.
d) Auf Ihrem eigenen Gerät. Die App ist für den Einsatz ohne Empfang gebaut. Erfasste Meldungen samt Fotos werden zunächst nur in einem Speicher Ihres Browsers auf Ihrem Handy abgelegt und erst übertragen, sobald wieder Netz da ist. Bis dahin verlassen diese Daten Ihr Gerät nicht. Sie können diesen Zwischenspeicher jederzeit löschen, indem Sie in den Einstellungen Ihres Browsers die Websitedaten für diese App entfernen — noch nicht übertragene Meldungen gehen dabei allerdings verloren.
Nicht verarbeitet werden: Es sind keine Werkzeuge zur Reichweitenmessung, zur Werbung oder zur Analyse Ihres Verhaltens eingebunden. Die App setzt keine Cookies zu Werbezwecken. Ihre Daten werden nicht verkauft und nicht für Werbung verwendet.
3. Wozu die Daten verwendet werden und auf welcher Rechtsgrundlage
Verantwortlich für die Verarbeitung ist derzeit der Betreiber der App, also die in Abschnitt 1 genannte Person. Solange keine Gemeinde die App als Kundin einsetzt, stützt sich die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und Buchstabe f DSGVO. Im Einzelnen:
- Zugang und Anmeldung: damit nur berechtigte Personen die App nutzen und damit Meldungen der richtigen Gemeinde zugeordnet werden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO (Durchführung des Nutzungsverhältnisses).
- Meldungen und Kontrollgänge: damit die Gemeinde belegen kann, dass die Wanderwege regelmäßig kontrolliert wurden und dass sie auf gemeldete Mängel reagiert hat. Das ist der Kern ihrer Verkehrssicherungspflicht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Das berechtigte Interesse ist ein belastbarer Nachweis der Wegekontrolle. Ein Nachweis ohne Angabe von Person, Ort und Zeit ist wertlos — deshalb lässt sich die Verarbeitung dieser Angaben nicht vermeiden.
- Benachrichtigung des Bauamts per E-Mail: damit die Gemeinde von einem Mangel erfährt und tätig werden kann. Rechtsgrundlage ist ebenfalls Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.
- Betrieb und Sicherheit: Protokolldaten des Servers dienen dazu, die App bereitzustellen und Angriffe oder Störungen zu erkennen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.
Wenn Ihre Gemeinde die App einsetzt, ändert sich die Rechtsgrundlage. Dann ist die Gemeinde für die Verarbeitung verantwortlich, denn die Kontrolle der Wanderwege gehört zu ihren öffentlichen Aufgaben. Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit den Art. 4 und 5 des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Der Betreiber der App arbeitet dann nur noch im Auftrag der Gemeinde und nach deren Weisungen (Art. 28 DSGVO). Diese Erklärung wird zu diesem Zeitpunkt angepasst.
4. Wer die Daten zu sehen bekommt
Das Bauamt Ihrer Gemeinde. Zu jeder Meldung und jedem Kontrollgang geht automatisch eine E-Mail an die zuständige Stelle der Gemeinde. Darin stehen Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse als Antwortadresse, Ihre Beschreibung, der Standort samt Kartenlink, beide Zeitpunkte und ein Link auf Ihr Foto. Dieser Foto-Link öffnet das Bild ohne Anmeldung und ist sieben Tage gültig. Danach ist er wertlos, das Foto selbst bleibt gespeichert.
Die übrigen Angemeldeten Ihrer Gemeinde. Wer für dieselbe Gemeinde angemeldet ist — also die anderen Wegewarte und das Bauamt —, kann die Meldungen, Kontrollgänge und Fotos dieser Gemeinde lesen. Wer für eine andere Gemeinde angemeldet ist, kann das nicht; das ist in den Zugriffsregeln des Servers festgelegt und wird dort bei jedem einzelnen Zugriff geprüft.
Technische Dienstleister, die die Daten ausschließlich in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen verarbeiten (Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO). Das sind:
- Google (Firebase / Google Cloud) für Datenbank, Fotospeicher, Anmeldedienst, Server-Funktionen und die Auslieferung der App. Einzelheiten im nächsten Abschnitt.
- GoDaddy als Anbieter unseres E-Mail-Postfachs, über dessen Postausgangsserver die Benachrichtigungen an die Gemeinde versendet werden. Auch dazu Einzelheiten im nächsten Abschnitt.
Darüber hinaus geben wir Ihre Daten nicht weiter. Eine Weitergabe an Behörden erfolgt nur, wenn wir dazu gesetzlich verpflichtet sind.
5. Die Dienstleister im Einzelnen, Speicherort und Datenübermittlung
Google. Die App ist auf der Plattform Firebase von Google gebaut. Vertragspartner ist Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Speicherort. Die Datenbank mit den Meldungen und Kontrollgängen, der Speicher für die Fotos und die Server-Funktionen sind fest auf die Google-Region europe-west3 eingestellt. Das ist das Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Ihre Meldungen und Fotos liegen also in Deutschland.
Ausnahmen davon, offen gesagt: Zwei Teile lassen sich nicht auf Frankfurt festlegen. Der Anmeldedienst (Firebase Authentication) verarbeitet E-Mail-Adresse, Passwort-Prüfwert, IP-Adresse und Browserkennung in der weltweiten Infrastruktur von Google. Und die Programmdateien der App werden über ein weltweites Auslieferungsnetz bereitgestellt, damit sie überall schnell laden. Dabei können Daten auch außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden, unter anderem in den Vereinigten Staaten.
Grundlage dieser Übermittlung. Für Übermittlungen in die USA besteht seit dem 10. Juli 2023 ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nach Art. 45 DSGVO (EU-U.S. Data Privacy Framework); Google LLC ist danach zertifiziert. Zusätzlich sind in den Datenverarbeitungsbedingungen von Google die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission nach Art. 46 DSGVO vereinbart.
Mit Google besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (bei Google „Cloud Data Processing Addendum“ genannt).
Der Anbieter unseres E-Mail-Postfachs. Die Benachrichtigungen an die Gemeinde verlassen unser E-Mail-Postfach über den Postausgangsserver von GoDaddy. Vertragspartner ist GoDaddy.com, LLC, 100 S. Mill Ave, Suite 1600, Tempe, AZ 85281, USA. Der Vertreter dieses Unternehmens für die Europäische Union nach Art. 27 DSGVO ist die GoDaddy Deutschland GmbH, c/o Spaces, Gertrudenstraße 30–36, 50667 Köln.
Was dorthin gelangt. Ausschließlich der Inhalt dieser E-Mails, also die in Abschnitt 4 genannten Angaben: Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Beschreibung, der Standort, beide Zeitpunkte und der Link auf Ihr Foto. Die Fotos selbst bleiben in Frankfurt gespeichert; versendet wird nur der Link. Eine abgeschickte E-Mail bleibt zusätzlich im Ordner „Gesendet“ unseres Postfachs, bis sie dort gelöscht wird. Ihre Zugangsdaten, die Datenbank und der Fotospeicher haben mit diesem Anbieter nichts zu tun.
Übermittlung in die Vereinigten Staaten. Weil dieser Vertragspartner seinen Sitz in den Vereinigten Staaten hat, werden die genannten Angaben auch dort verarbeitet. Grundlage ist derselbe Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 nach Art. 45 DSGVO wie oben (EU-U.S. Data Privacy Framework); GoDaddy hat im Auftragsverarbeitungsvertrag zugesichert, danach zertifiziert zu sein. Für den Fall, dass diese Grundlage entfällt, sind zusätzlich die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission nach Art. 46 DSGVO vereinbart.
Auch mit diesem Anbieter besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er heißt dort „Datenverarbeitungszusatz“ und ist fester Bestandteil der Nutzungsbedingungen.
6. Wie lange gespeichert wird — und warum so lange
Meldungen und Kontrollgänge werden bis 30 Jahre nach der Meldung aufbewahrt. In dieser Zeit lassen sie sich nicht ändern und nicht löschen; der Server verweigert jede Änderung und jede Löschung. Ein späterer Bearbeitungsstand wird nur als zusätzlicher Eintrag angehängt. Nach Ablauf der Frist werden die Daten gelöscht.
Der Grund für die lange Frist: Der gesamte Zweck dieser Dokumentation ist der Nachweis, dass ein Weg zu einem bestimmten Zeitpunkt kontrolliert wurde und in welchem Zustand er war. Käme es Jahre später zu einem Unfall auf einem Wanderweg, ist dieser Nachweis das Einzige, was die Gemeinde und den ehrenamtlichen Wegewart entlastet. Eine Dokumentation, aus der Einträge entfernt werden können, beweist nichts.
Die Frist ist nicht frei gewählt. Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verjähren nach § 199 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erst dreißig Jahre nach dem Ereignis. So lange kann ein Nachweis gebraucht werden, und keinen Tag länger. Deshalb greift für diese Daten die Ausnahme vom Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 3 Buchstabe e DSGVO: Die Speicherung ist zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich. Zugleich bleibt der Grundsatz der Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO gewahrt: Es wird lange gespeichert, aber nicht unbegrenzt.
Was das für Sie bedeutet: Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Wegewart beenden, wird Ihr Zugang gesperrt und Ihre Zugangsdaten werden gelöscht. Ihr Name bleibt jedoch bis zum Ablauf der genannten Frist in den Meldungen und Kontrollgängen stehen, die Sie bis dahin abgegeben haben. Nur so bleibt nachvollziehbar, wer die Kontrolle durchgeführt hat.
Kürzere Fristen gelten für die technischen Nebendaten: Die Anmeldeprotokolle des Google-Anmeldedienstes mit den IP-Adressen werden nach Angaben von Google nach einigen Wochen gelöscht. Die Links auf Fotos in den E-Mails an die Gemeinde verfallen nach sieben Tagen.
7. Ihre Rechte
Sie haben gegenüber uns die folgenden Rechte:
- Auskunft darüber, welche Daten wir über Sie verarbeiten (Art. 15 DSGVO).
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO). Das gilt für Ihre Zugangsdaten. Der Inhalt einer abgegebenen Meldung wird nicht überschrieben; eine Richtigstellung wird als zusätzlicher Eintrag ergänzt.
- Löschung (Art. 17 DSGVO), eingeschränkt durch Abschnitt 6.
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO).
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie können Ihre Daten in einem gängigen Dateiformat erhalten.
Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einzulegen, die auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO beruht (Art. 21 DSGVO). Das betrifft die Meldungen, die Kontrollgänge und die Protokolldaten. Wir verarbeiten diese Daten dann nicht weiter, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Ein Widerspruch genügt formlos per E-Mail an die oben genannte Adresse.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Sie können sich jederzeit bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO). Für uns zuständig ist:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 18, 91522 Ansbach
Telefon: 0981 180093-0
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
8. Müssen Sie diese Daten bereitstellen?
Die Nutzung der App ist freiwillig. Ohne Zugangsdaten können Sie sich jedoch nicht anmelden, und ohne Standort, Zeitpunkt und Foto entsteht kein verwertbarer Nachweis. Eine Meldung ohne diese Angaben wäre für die Gemeinde ohne Wert. Die Standortfreigabe erteilen Sie selbst in den Einstellungen Ihres Telefons und können sie dort auch wieder entziehen.
9. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung und kein Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO statt. Über jede Meldung entscheiden Menschen im Bauamt.
10. Änderungen dieser Erklärung
Wird die App erweitert, kann diese Erklärung angepasst werden. Es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung mit dem oben genannten Stand.